Auch eine lange Reise beginnt mit dem ersten Schritt...
So ein erster Schritt wäre z.B. das (Auf-) Suchen eines Therapeuten .
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, zahlt Ihre Kasse zunächst die ersten Vorgespräche bei einem Therapeuten, der eine Kassenzulassung hat.
Die Vorgespräche dienen dazu herauszufinden, ob ein Therapieprozess zwischen den Beteiligten vorstellbar ist.
Bei einer Therapieentscheidung stellt der Therapeut einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.in Form von:
bis zu 25 Stunden, bei Kindern mit begleitender Elternberatung bis zu 6 Stunden. Diese begleitenden Elterngespräche sind auch bei einer Jugendlichenpsychotherapie möglich, wenn gewünscht und indiziert.
bis zu 150 Stunden und bis zu 37 Stunden für begleitende Elterngespräche
bis zu 180 Stunden. Wenn gewünscht und indiziert mit bis zu 42 Stunden für begl. Elterngespräche.
Diese werden 10minütig abgerechnet und können bis zu 15 mal im Quartal durchgeführt werden. Zusammengefasst zu 50-minütigen Gesprächen können diese bis zu 3 x im Quartal stattfinden.
Adressen von bei der Krankenkasse zugelassenen analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gibt es unter www.vakjp.de oder in Berlin :
Psychotherapeutenkammer